Unsere Anlegestelle in Wannsee erreichen sie am besten mit der S-Bahn Linie S1 und
S7. Informationen zu den BVG-Verbindungen erhalten Sie hier. Ab
S-Bahnhof Wannsee 5 min. Fußweg. Parkplätze für Reisebusse Königstraße:
Eingabe ins GPS-System: Kronprinzessinenweg 3, 14109 Berlin
Karten erhalten sie an Kasse 3 (Reederverband) oder an
Brücke D bzw. E. Senioren (ab 60 Jahre), Schwerbeschädigte (ab 70 %) und Arbeitslose
(Vorlage entsprechender Papiere) erhalten auf allen Fahrten (außer bei
Sonderfahrten, einf. Fahrt und an Feiertagen) von Mo.-Fr. bis zu 3,00 € Ermäßigung bzw. Gruppen ab 20 Pers. erhalten 10 % Ermäßigung, ab 40 Pers. 20 %,
ab 60 Pers. 25 %, ab monatlich 3 Buchungen (min. 20 Pers.) 30 %. Mit dem Erwerb eines Fahrscheins sichern sie ihr Einverständnis für die Fahrplan Bedingungen zu.
Gewähr über die Einhaltung des Fahrplans oder die Ausführung der angegebenen Fahrten wird nicht übernommen. Fahrten können ohne vorherige Ankündigung Ausfallen oder abgeändert werden. Bei weniger als 20 Personen behalten wir uns vor Fahrten abzusagen. Alle Angaben über die Dauer von Fahrten sind nur circa Angaben. Voll besetzte Schiffe können vor der hier im Fahrplan angegebenen Zeit abfahren. Erstattungs- und Entschädigungsansprüche sind für solche Fälle ausgeschlossen. Jede Ermäßigung kann nur einmal gegeben werden. Fahrscheine sind vor Antritt der Fahrt an der Kasse 3 oder am Schiff zu lösen und beim Anbordgehen unaufgefordert vorzuzeigen. Fahrscheine sind beim Einsteigen persönlich vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und den zuständigen Kontrolleuren auf Verlangen vorzuzeigen. Bei Fahrten über die Zielstrecke hinaus müssen Fahrscheine beim Schiffspersonal spätestens beim Überschreiten der Zielstrecke unaufgefordert nachgelöst werden. Die Fahrscheine sind nur gültig am Tag der Lösung. Wird bei einer Fahrscheinprüfung kein gültiger Fahrschein vorgelegt, so ist der erforderliche Fahrschein nachzulösen und ein Zusatzpreis von 30,00 € zu zahlen. Die Zahlung des Zusatzfahrpreises hat sofort zu erfolgen. Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Eltern bzw. den Begleitpersonen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen das die Sicherheit der Kinder oder die Sicherheit anderer durch ihr Verhalten an Bord nicht gefährdet oder gestört wird. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränke ist untersagt. Den Anordnungen des Schiffspersonals ist im Interesse der Sicherheit der Fahrgäste gemäß §§ 1.03/1.07/9.04/9.05/ und 9.06 der Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung unbedingt Folge zu leisten. Mit dem Erwerb eines Fahrscheins sichern sie ihr Einverständnis für die oben genannten Bedingungen zu.
Änderungen vorbehalten.